Q&A für mitarbeiter
Quicksteps
Häufig gestellte Fragen und was sonst noch wichtig ist
Wie beantrage ich Urlaub?
Das ist bei uns sehr einfach gehalten.
Sie öffnen einfach die Seite
quality-search-personal.de/urlaub
und füllen den Antrag aus.
Mit einem Klick auf "Senden" liegt er uns bereits vor und wird schnellstmöglich bearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass wir stets davon ausgehen, dass Sie den Zeitraum bereits mit dem Auftraggeber abgesprochen haben.
Wie viel Urlaubsanspruch besitze ich?
Der Urlaubsanspruch wird durch den Tarifvertrag der Interessengemeinschaft Zeitarbeit e.V. sowie durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt.
Zusammengefasst ist es so viel:
Im ersten Jahr Betriebszugehörigkeit:
• 25 Tage auf die 5-Tage-Woche
• 25 / 12 Monate = 2,083 Tage pro Monat
Zweites und drittes Jahr der Betriebszugehörigkeit:
• 27 Tage auf die 5-Tage-Woche
• 27 / 12 Monate = 2,25 Tage pro Monat
Ab dem vierten Jahr Betriebszugehörigkeit:
• 30 Tage auf die 5-Tage-Woche
• 30 / 12 Monate = 2,5 Tage pro Monat
Wichtig ist jedoch folgende Einschränkung:
Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate richtet sich die Berechnung, auch rückwirkend, nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dieses sieht vor, dass der Arbeitnehmer 24 Tage Urlaub auf die 6-Tage-Woche erhält. Dies entspricht 20 Urlaubstagen auf die 5-Tage-Woche.
20 Tage / 12 Monate = 1,67 Tage pro Monat.
Die Urlaubsgewährung in der Probezeit ist eine freiwillige Leistung durch den Arbeitgeber. Während dieser so genannten "Wartezeit" besteht kein Anspruch auf Gewährung.
Was muss ich machen wenn ich krank bin?
Sie melden sich vor Dienstbeginn bei dem entsprechenden Einsatzbetrieb und informieren uns direkt im Anschluss. Dies ist am einfachsten über den Link: Krankmeldung möglich.
Nach Ihrem Arztbesuch informieren Sie den Einsatzbetrieb und uns über die Dauer Ihres Ausfalls.
Bitte beachten: Zwar werden Krankschreibungen mittlerweile digital an die Krankenkassen übermittelt, der Arbeitgeber erhält jedoch nur auf Nachfrage eine verzögerte Information.
Sie können dies beschleunigen und uns ein Foto Ihrer Ausfertigung zukommen lassen. (Gern auch mit der unteren Hälfte verdeckt.)
Gerade in Zeiten des Lohnlaufes sorgt dies für eine pünktliche Auszahlung.
Bitte beachten Sie weiterhin: Innerhalb der ersten 28 Tage nach Ihrem Eintritt übernimmt die Lohnfortzahlung ausschließlich Ihre Krankenkasse. Diese Zeiten werden Ihnen im Lohnnachweis nicht berechnet.
Bei mir haben sich Stammdaten geändert. Und nun?
Sie sind umgezogen, haben eine neue Telefonnummer oder E-Mail-Adresse?
Kein Problem. Senden Sie uns einfach eine formlose Mail an
info@quality-search-personal.de
in der Sie diese Informationen zusammenfassen.
Alternativ nutzen Sie das Kontaktformular weiter unten.
Sollten wir Belege hierfür benötigen, melden wir uns zeitnah bei Ihnen.
Im Onboarding habe ich etwas von einer günstigeren Krankenkasse gelesen...
Aufgrund einer Kooperation mit der DAK-Gesundheit haben wir die Möglichkeit unseren Mitarbeitern einen günstigen Krankenkassentarif anzubieten.
Der Wechsel der Krankenkasse ist möglich, wenn:
• Sie den Arbeitgeber wechseln
• Ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht
• Zum Jahreswechsel
Sollten Sie aus unserem Unternehmen ausscheiden, können Sie selbstverständlich in dem Tarif bleiben.
Sprechen Sie uns bei Interesse gern einfach an, oder nutzen das Kontaktformular weiter unten. Wir reagieren schnellstmöglich.
Wann bekomme ich mein Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
Laut Tarifvertrag erhalten Sie Urlaubs- sowie Weihnachtsgeld ab einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten.
Ausbezahlt wird der Betrag mit den Lohnläufen Juni (zum 15. Juli) sowie November (zum 15. Dezember).
Der Wortlaut des Tarifvertrags lautet wie folgt:
Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichem Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die Auszahlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat Juni eines jeden Jahres, die Auszahlung des Weihnachtsgeldes erfolgt mit der Abrechnung für den Monat November eines jeden Jahres.
Mein Einsatzbetrieb möchte mich übernehmen, was muss ich tun?
Herzlichen Glückwunsch!
Ihr Einsatzbetrieb weiß ab welchem Zeitpunkt er Sie übernehmen kann und ist entsprechend auf Sie zugekommen.
Das einzige was Sie tun müssen, ist Ihren Arbeitsvertrag bei uns zu beenden. Das geht formlos, muss aber in Schriftform erfolgen. Das bedeutet das eine handschriftliche Unterschrift darunter sein muss.
Die Endabrechnung übernehmen wir nach dem letzten Einsatztag.
Bitte beachten: Ihr Arbeitszeitkonto wird Ihnen zu diesem Zeitpunkt zwar ausbezahlt, jedoch müssen wir zu viel gewährte Urlaube verrechnen.
Warum bekomme ich weniger Stunden bezahlt als ich gearbeitet habe?
Wenn das Arbeitzeitkonto noch nicht mit den tarifvertraglichen Stunden befüllt ist, werden nur die Stunden laut Arbeitsvertrag ausbezahlt. Ab dem Zeitpunkt, an dem das Stundenkonto "voll" ist, erhalten Sie jede tatsächlich gearbeitete Stunde vergütet.
Anbei ein paar Berechnungsbeispiele.
1. Ihr Arbeitszeitkonto ist noch nicht befüllt.
Sie arbeiten von Montag bis Freitag jeden Tag exakt 8 Stunden. Dann erhalten Sie pro Tag 7 Stunden vergütet und 1 weiter Stunden fließt auf Ihr Arbeitszeitkonto.
• Sie bekommen 35 Stunden ausbezahlt. 5 Stunden werden Ihrem Stundenkonto gutgeschrieben.
2. Ihr Arbeitszeitkonto ist mit 150 Plusstunden befüllt.
Sie arbeiten von Montag bis Freitag jeden Tag exakt 8 Stunden. Jede dieser Stunden wird Ihnen vergütet, da das Arbeitszeitkonto bereits "voll" ist.
• Sie bekommen 40 Stunden ausbezahlt.
3. Ihr Arbeitszeitkonto wurde am Mittwoch mit den tariflichen Stunden gefüllt.
Sie arbeiten von Montag bis Freitag jeden Tag exakt 8 Stunden. Bis Mittwoch erhalten Sie 7 Stunden und ab Donnerstag 8 Stunden vergütet. Die restlichen drei Stunden haben Ihr "AZK" gefüllt.
• Sie bekommen 37 Stunden ausbezahlt. 3 Stunden werden Ihrem Stundenkonto gutgeschrieben.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird hier von einem Vollzeitvertrag ausgegangen.